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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bären-Luftballons GmbH

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Definitionen
a) Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b) Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
c) Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit der Entgegennahme der Ware, erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Etwaigen entgegenstehenden Einkaufsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es geltend in jedem Fall ausschließlich diese AGB.
4. Angebote gelten ohne gesonderte Absprache nur in Deutschland.

§ 2 Vertragsschluss
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter werden nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Verkäuferin ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Eingang bei der Verkäuferin anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Sofern ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der Verkäuferin gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Verkäuferin. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Verkäuferin zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
6. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die auf unserer Internetseite und in unserem Katalog wiedergegebenen Farben und Muster können nur annähernd erreicht werden. Dies ist abhängig von den jeweilig verwendeten Farbmischungen der Hersteller und stellt daher keinen Mangel der Ware dar. Bei Fertigungen nach Angaben des Kunden hängt die richtige Umsetzung insbesondere von der ordnungsgemäßen Überlassung von Druckvorlagen. Wenn die von dem Kunden überlassenen Druckvorlagen nicht die erforderliche Qualität aufweisen, können diese von der Verkäuferin nach Wahl des Kunden retuschiert werden, oder aber jede Form der Gewährleistung, die auf die fehlerhaften Druckvorlagen zurückzuführen ist, ist ausgeschlossen.
7. Bei Druckaufträgen bleiben Siebe und Klischees in jedem Fall unser Eigentum und stehen dem Kunden nur bei Folgeaufträgen an uns einen angemessenen Zeitraum (ca. 2 Jahre) zur Verfügung. Bestellerfarbangaben, z.B. nach HKS- oder Pantoneliste, werden annähernd gefertigt. Eine spätere Reklamation bzgl. der Farbe ist unbegründet.
8. Der Kunde ist nicht berechtigt ohne schriftliche Zustimmung Ansprüche und Rechte aus einem mit der Verkäuferin bestehenden Vertragsverhältnis abzutreten oder zu verpfänden.

§ 3 Widerrufsrecht des Verbrauchers
1. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wurde - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Bären-Luftballons GmbH
Geschäftsführer: Martin Helmering
Tauernallee 46
12107 Berlin

Telefax: 030 26975 100
E-mail: info@baerenballons.de

2.) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher der Verkäuferin die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der Verkäuferin insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr der Verkäuferin zurückzusenden. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für ihn kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für die Verkäuferin mit deren Empfang.
3.) Ein Widerrufsrecht von Unternehmern/Kaufleuten wird gem. § 312 d Abs. 1 S. 2 BGB hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Rückgaberechte werden gemäß § 312e Abs. 2 S. 2 BGB nicht eingeräumt.
4.) Ballons, die nach Kundenwünschen individuell gestaltet werden sind gem. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 4 Kulanzrücknahme
1. Außer in den gesetzlich geregelten Fällen ist dem Kunden eine Warenrückgabe zur Gutschrift (Kulanzrückgabe) nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin gestattet. Der Verkäuferin steht in diesem Falle ein Anspruch auf Auslagen- und Schadenersatz i. H. v. 20 % des Warenwertes ohne Mehrwertsteuer, mindestens jedoch i. H. v. 15,00 EUR zu. Rücksendungen hat der Kunde in solchen Fällen auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr vorzunehmen. Die Kulanzrückgabe kommt nur in Betracht, wenn die zurückzugebende Ware komplett ist und keinen Schaden aufweist.
2. Bei Sonderbeschaffungen fällt bei Kulanzrücknahme zuzüglich zu den unter Ziff. 1 genannten Auslagenersatz eine weitere Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 % des Brutto-Kaufpreises an.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Verkäuferin das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Verkäuferin das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, der Verkäuferin einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen.
4. Die Verkäuferin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der Verkäuferin bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Verkäuferin behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für die Verkäuferin. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht der Verkäuferin gehörenden Gegenständen, so erwirbt die Verkäuferin an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der Verkäuferin gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht der Verkäuferin gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 6 Lieferung
1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Soweit nicht anders vereinbart, gilt Lieferung "ab Werk" als vereinbart. Lieferung frei Haus erfolgt nur wenn und insofern dies von dem Verkäufer so angegeben wird.
3. Die Verkäuferin ist dazu berechtigt, Teillieferungen zu tätigen. Bei Verträgen mit Unternehmern ist die Verkäuferin berechtigt Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen. In diesem Fall obliegt dem Unternehmer die Kostentragungspflicht. Der Kunde kann bei Teillieferung vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die teilweise Vertragserfüllung für ihn ohne Interesse ist.

§ 7 Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Die Preise ergeben sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, aus der am Liefertag geltenden Preisliste. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Alle Preise sind in Euro. Gegenüber Werkstätten, Handel und anderen Unternehmern kann der Kaufpreis als Nettopreis angegeben werden.
2. Der Kunde wird auf anfallende Versandkosten gesondert hingewiesen. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die Verkäuferin anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Verkäuferin das Recht vor, die Preise zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden dem Unternehmer auf Verlangen nachgewiesen.
5. Jeder Zahlungseingang des Kunden wird zunächst auf die von ihm geschuldeten Zinsen, dann auf die Beitreibungskosten und/oder Verwaltungskosten und danach auf die älteste offene Hauptforderung verrechnet.

§ 8 Zahlungsverzug des Kunden
1. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Gefahrübergang fällig (siehe auch § 9 AGB).
2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Ein früherer Eintritt des Verzugs bleibt hiervon unberührt.
3.a) Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. b) Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Unternehmer ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ist.
4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten- Lieferung steht.
5. Dem Unternehmer steht im Falle des Vorhandenseins von Mängeln ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft; in einem solchen Fall ist der Unternehmer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.

§ 9 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer/Fahrer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Bei Abrufaufträgen geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware bei der Verkäuferin auf den Unternehmer über.

§ 10 Verzugshaftung der Verkäuferin
1.Liegt bei verspäteter Lieferung Verzug vor, kann der Kunde in Höhe des nachgewiesenen Schadens eine Verzugentschädigung verlangen, höchstens jedoch für jede volle Woche der Verspätung 0,5% bis zur Höhe von im ganzen 5% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistungen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb oder Gebrauch genommen werden kann. Weitergehende Ansprüche auf Verspätungsschaden sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Verkäuferin vorliegen.
2. Gegenüber Unternehmern sind weitergehende Ansprüche auf Verspätungsschäden ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Verkäuferin vorliegt.

§ 11 Gewährleistung
1. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Verkäuferin ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
2. Ist der Kunde Unternehmer, leistet die Verkäuferin für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
5. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Verkäuferin. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
6. Wählt der Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Unternehmer nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig verursacht wurde.
7. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Eigenschaften der Liefergegenstände gelten nur insoweit als zugesichert, wie die Verkäuferin die Zusicherung ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt hat.
9. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Latexprodukte bei optimaler Lagerung höchstens 12 Monate haltbar sind. Für spätere Qualitätseinbußen, oder aufgrund falscher Lagerung früher eingetretener Eigenschaftsverluste, haftet die Verkäuferin nicht.
10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Verkäuferin nicht.

§ 12 Unmöglichkeit der Leistung
1. Die Verkäuferin haftet bei Unmöglichkeit der Lieferung, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ihre Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Ziff. 3 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
2. Im übrigen wird die Haftung der Verkäuferin wegen Unmöglichkeit auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen.
3. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufern zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

§ 13 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet die Verkäuferin bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verkäuferin grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Es wird hier ausdrücklich auf die Gefahr von Luftballons gegenüber kleinen Kindern hingewiesen. Kleine Kinder dürfen Luftballons nicht unbeaufsichtigt in die Hände bekommen, es herrscht akute Erstickungsgefahr.

§ 14 Verjährung
1. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln -gleich aus welchem Rechtsgrund- ein Jahr. Die für Schadenersatzansprüche geltende 1-jährige Verjährungsfrist gilt auch für sonstige Schadenersatzansprüche gegen die Verkäuferin, auch soweit diese nicht mit einem Mangel im Zusammenhang stehen. Im übrigen verjähren Mängelansprüche des Verbrauchers zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
2. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der Verkäuferin den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat, in diesem Falle gilt § 11 Abs. 4 dieser AGB entsprechend. Diese Frist gilt auch für Schadenersatzansprüche jeder Art gegen die Verkäuferin, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
3. Die Verjährungsfristen gelten mit der Maßgabe, dass keine Fall des Vorsatzes oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels vorliegt, sowie nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftgesetz, bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auf § 13 Abs. 3 dieser Bestimmungen wird ausdrücklich verwiesen.
4. Ansprüche gegen den Kunden auf Kaufpreiszahlung sind von dieser Verjährungsregelung nicht betroffen.

§ 15 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für Scheck- und Wechselsachen, Berlin -Charlottenburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.