Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bären-Luftballons GmbH
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Definitionen
a)
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine
gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden
kann.
b) Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
c) Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Mit der Entgegennahme der Ware, erkennt der
Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Etwaigen
entgegenstehenden Einkaufsbedingungen oder sonstigen allgemeinen
Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es geltend in
jedem Fall ausschließlich diese AGB.
4. Angebote gelten ohne gesonderte Absprache nur in Deutschland.
§ 2 Vertragsschluss
1.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündlich erteilte
Auskünfte unserer Mitarbeiter werden nur verbindlich, wenn sie
schriftlich bestätigt werden.
2. Mit der Bestellung einer Ware
erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Die Verkäuferin ist berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Eingang bei der
Verkäuferin anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt ein
Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird der Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch
keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung
kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Sofern ein
Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der
Vertragstext von der Verkäuferin gespeichert und dem Kunden auf
Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
5. Der
Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Verkäuferin.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der
Verkäuferin zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines
kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über
die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die
Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
6. Technische
Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im
Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die auf unserer Internetseite und in
unserem Katalog wiedergegebenen Farben und Muster können nur annähernd
erreicht werden. Dies ist abhängig von den jeweilig verwendeten
Farbmischungen der Hersteller und stellt daher keinen Mangel der Ware
dar. Bei Fertigungen nach Angaben des Kunden hängt die richtige
Umsetzung insbesondere von der ordnungsgemäßen Überlassung von
Druckvorlagen. Wenn die von dem Kunden überlassenen Druckvorlagen nicht
die erforderliche Qualität aufweisen, können diese von der Verkäuferin
nach Wahl des Kunden retuschiert werden, oder aber jede Form der
Gewährleistung, die auf die fehlerhaften Druckvorlagen zurückzuführen
ist, ist ausgeschlossen.
7. Bei Druckaufträgen bleiben Siebe und
Klischees in jedem Fall unser Eigentum und stehen dem Kunden nur bei
Folgeaufträgen an uns einen angemessenen Zeitraum (ca. 2 Jahre) zur
Verfügung. Bestellerfarbangaben, z.B. nach HKS- oder Pantoneliste,
werden annähernd gefertigt. Eine spätere Reklamation bzgl. der Farbe ist
unbegründet.
8. Der Kunde ist nicht berechtigt ohne schriftliche
Zustimmung Ansprüche und Rechte aus einem mit der Verkäuferin
bestehenden Vertragsverhältnis abzutreten oder zu verpfänden.
§ 3 Widerrufsrecht des Verbrauchers
1.
Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder -
wenn Ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wurde - durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der
ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu
richten an:
Bären-Luftballons GmbH
Geschäftsführer: Martin Helmering
Tauernallee 46
12107 Berlin
Telefax: 030 26975 100
E-mail: info@baerenballons.de
2.)
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Kann der Verbraucher der Verkäuferin die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, muss er der Verkäuferin insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie
etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im
Übrigen kann der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch
die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum
in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr der Verkäuferin
zurückzusenden. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu
tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der
Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt
des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung
für ihn kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem
Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den
Verbraucher mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache,
für die Verkäuferin mit deren Empfang.
3.) Ein Widerrufsrecht von
Unternehmern/Kaufleuten wird gem. § 312 d Abs. 1 S. 2 BGB hiermit
ausdrücklich ausgeschlossen. Rückgaberechte werden gemäß § 312e Abs. 2
S. 2 BGB nicht eingeräumt.
4.) Ballons, die nach Kundenwünschen
individuell gestaltet werden sind gem. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB vom
Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 4 Kulanzrücknahme
1.
Außer in den gesetzlich geregelten Fällen ist dem Kunden eine
Warenrückgabe zur Gutschrift (Kulanzrückgabe) nur nach ausdrücklicher,
schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin gestattet. Der Verkäuferin
steht in diesem Falle ein Anspruch auf Auslagen- und Schadenersatz i. H.
v. 20 % des Warenwertes ohne Mehrwertsteuer, mindestens jedoch i. H. v.
15,00 EUR zu. Rücksendungen hat der Kunde in solchen Fällen auf eigene
Kosten und auf eigene Gefahr vorzunehmen. Die Kulanzrückgabe kommt nur
in Betracht, wenn die zurückzugebende Ware komplett ist und keinen
Schaden aufweist.
2. Bei Sonderbeschaffungen fällt bei
Kulanzrücknahme zuzüglich zu den unter Ziff. 1 genannten Auslagenersatz
eine weitere Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 % des
Brutto-Kaufpreises an.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1.
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Verkäuferin das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei
Verträgen mit Unternehmern behält sich die Verkäuferin das Eigentum an
der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die
Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, der Verkäuferin einen
Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie
etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich
mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat der Kunde der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen.
4.
Die Verkäuferin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer
Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist
berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Er tritt der Verkäuferin bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen
Dritten erwachsen. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Nach der
Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Die Verkäuferin behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und
Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und
im Auftrag für die Verkäuferin. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht der
Verkäuferin gehörenden Gegenständen, so erwirbt die Verkäuferin an der
neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der
Verkäuferin gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht der
Verkäuferin gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 6 Lieferung
1.
Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich
bestätigt wurden. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
2. Soweit nicht anders vereinbart, gilt Lieferung "ab
Werk" als vereinbart. Lieferung frei Haus erfolgt nur wenn und insofern
dies von dem Verkäufer so angegeben wird.
3. Die Verkäuferin ist dazu
berechtigt, Teillieferungen zu tätigen. Bei Verträgen mit Unternehmern
ist die Verkäuferin berechtigt Teillieferungen gesondert in Rechnung zu
stellen. In diesem Fall obliegt dem Unternehmer die
Kostentragungspflicht. Der Kunde kann bei Teillieferung vom ganzen
Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die teilweise Vertragserfüllung für
ihn ohne Interesse ist.
§ 7 Vergütung
1. Der
angebotene Kaufpreis ist bindend. Die Preise ergeben sich, sofern nichts
anderes vereinbart ist, aus der am Liefertag geltenden Preisliste. Im
Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Alle Preise sind
in Euro. Gegenüber Werkstätten, Handel und anderen Unternehmern kann der
Kaufpreis als Nettopreis angegeben werden.
2. Der Kunde wird auf
anfallende Versandkosten gesondert hingewiesen. Dem Kunden entstehen bei
Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine
zusätzlichen Kosten.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch
die Verkäuferin anerkannt wurden. Der Kunde kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
4. Bei Verträgen mit Unternehmern behält
sich die Verkäuferin das Recht vor, die Preise zu ändern, wenn nach
Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen,
insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen
eintreten. Diese werden dem Unternehmer auf Verlangen nachgewiesen.
5.
Jeder Zahlungseingang des Kunden wird zunächst auf die von ihm
geschuldeten Zinsen, dann auf die Beitreibungskosten und/oder
Verwaltungskosten und danach auf die älteste offene Hauptforderung
verrechnet.
§ 8 Zahlungsverzug des Kunden
1. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Gefahrübergang fällig (siehe auch § 9 AGB).
2.
Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14
Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde
in Zahlungsverzug. Ein früherer Eintritt des Verzugs bleibt hiervon
unberührt.
3.a) Der Verbraucher hat während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu verzinsen. b) Der Unternehmer hat während des Verzugs
die Geldschuld in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns
vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Dem Unternehmer ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher
als 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ist.
4. Der
Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend
zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der
fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit
Mängeln behafteten- Lieferung steht.
5. Dem Unternehmer steht im
Falle des Vorhandenseins von Mängeln ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu,
es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft; in einem
solchen Fall ist der Unternehmer nur zur Zurückbehaltung berechtigt,
soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln
und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer
Mängelbeseitigung) steht.
§ 9 Gefahrübergang
1.
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den
Frachtführer/Fahrer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer
Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim
Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Bei Abrufaufträgen geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware bei der Verkäuferin auf den Unternehmer über.
§ 10 Verzugshaftung der Verkäuferin
1.Liegt
bei verspäteter Lieferung Verzug vor, kann der Kunde in Höhe des
nachgewiesenen Schadens eine Verzugentschädigung verlangen, höchstens
jedoch für jede volle Woche der Verspätung 0,5% bis zur Höhe von im
ganzen 5% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistungen, der
wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb oder Gebrauch
genommen werden kann. Weitergehende Ansprüche auf Verspätungsschaden
sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei
der Verkäuferin vorliegen.
2. Gegenüber Unternehmern sind
weitergehende Ansprüche auf Verspätungsschäden ausgeschlossen, wenn
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Verkäuferin vorliegt.
§ 11 Gewährleistung
1.
Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.
Die Verkäuferin ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Verbraucher bleibt.
2. Ist der Kunde Unternehmer,
leistet die Verkäuferin für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen
offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang
der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung.
5. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist
von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand
der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich
unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der
Unterrichtung bei der Verkäuferin. Unterlässt der Verbraucher diese
Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach
seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des
Verkäufers.
6. Wählt der Unternehmer wegen eines Rechts- oder
Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,
steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Unternehmer nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und
Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die
Vertragsverletzung arglistig verursacht wurde.
7. Ist der Kunde
Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben
keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8.
Eigenschaften der Liefergegenstände gelten nur insoweit als zugesichert,
wie die Verkäuferin die Zusicherung ausdrücklich und schriftlich als
solche erklärt hat.
9. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
Latexprodukte bei optimaler Lagerung höchstens 12 Monate haltbar sind.
Für spätere Qualitätseinbußen, oder aufgrund falscher Lagerung früher
eingetretener Eigenschaftsverluste, haftet die Verkäuferin nicht.
10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Verkäuferin nicht.
§ 12 Unmöglichkeit der Leistung
1.
Die Verkäuferin haftet bei Unmöglichkeit der Lieferung, in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder eines
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ihre Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in
Ziff. 3 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
2. Im
übrigen wird die Haftung der Verkäuferin wegen Unmöglichkeit auf
Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 5 %
des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden
wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen.
3. Die
vorstehenden Begrenzungen gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes,
der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufern zum
Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
§ 13 Haftungsbeschränkungen
1.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung
auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet die Verkäuferin bei
leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust
des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen
eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies
gilt nicht, wenn der Verkäuferin grobes Verschulden oder Arglist
vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Es wird hier
ausdrücklich auf die Gefahr von Luftballons gegenüber kleinen Kindern
hingewiesen. Kleine Kinder dürfen Luftballons nicht unbeaufsichtigt in
die Hände bekommen, es herrscht akute Erstickungsgefahr.
§ 14 Verjährung
1.
Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche
wegen Mängeln -gleich aus welchem Rechtsgrund- ein Jahr. Die für
Schadenersatzansprüche geltende 1-jährige Verjährungsfrist gilt auch für
sonstige Schadenersatzansprüche gegen die Verkäuferin, auch soweit
diese nicht mit einem Mangel im Zusammenhang stehen. Im übrigen
verjähren Mängelansprüche des Verbrauchers zwei Jahre ab Ablieferung der
Ware.
2. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr
ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der Verkäuferin
den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat, in diesem Falle gilt § 11
Abs. 4 dieser AGB entsprechend. Diese Frist gilt auch für
Schadenersatzansprüche jeder Art gegen die Verkäuferin, unabhängig von
der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
3. Die Verjährungsfristen gelten
mit der Maßgabe, dass keine Fall des Vorsatzes oder des arglistigen
Verschweigens eines Mangels vorliegt, sowie nicht in den Fällen der
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, bei
Ansprüchen aus dem Produkthaftgesetz, bei grob fahrlässiger
Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Auf § 13 Abs. 3 dieser Bestimmungen wird ausdrücklich verwiesen.
4. Ansprüche gegen den Kunden auf Kaufpreiszahlung sind von dieser Verjährungsregelung nicht betroffen.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für
Scheck- und Wechselsachen, Berlin -Charlottenburg. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.